IAV GmbH schließt Beilegungsvereinbarung mit US-Justizministerium

18.12.2018  — 

Untersuchung zur Rolle von IAV in Volkswagens Abgasthematik in den USA wird beigelegt; US-Justizministerium stellt fest, dass IAV geringfügige Rolle („minor role“) gespielt hat. IAV-Geschäftsführer Kai-Stefan Linnenkohl: „Wir nehmen diese Angelegenheit sehr ernst“ und „Das festgestellte Fehlverhalten ist nicht Ausdruck dessen, wofür wir als Unternehmen heute stehen“.

Die IAV GmbH (IAV) hat sich mit dem US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) auf die Beilegung einer Untersuchung geeinigt, in der es um die Rolle des Unternehmens bei der Verwendung sogenannter Defeat Devices seitens der Volkswagen AG zur Umgehung von US-Dieselabgasnormen ging. Im Rahmen der Beilegungsvereinbarung („Plea Agreement“) hat IAV einem Schuldeingeständnis zugestimmt – konkret geht es um den Straftatbestand einer Verschwörung zu einer Verletzung des US-amerikanischen Rechts – sowie der Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 35 Mio. US-Dollar. Zudem hat sich das Unternehmen mit der Bestellung eines unabhängigen Compliance Monitors für einen Zeitraum von zwei Jahren einverstanden erklärt.

„Wir nehmen diese Angelegenheit sehr ernst und sehen in der Beilegung einen wichtigen Schritt nach vorne für unser Unternehmen“, so Kai-Stefan Linnenkohl, Geschäftsführer und Arbeitsdirektor von IAV. „Das festgestellte Fehlverhalten ist nicht Ausdruck dessen, wofür wir als Unternehmen heute stehen. Wir setzen uns nachdrücklich für eine von Rechtschaffenheit, Integrität und Verantwortungsbewusstsein geprägte Unternehmenskultur ein und wollen für unsere Kunden und die gesamte Automobilindustrie ein verlässlicher Partner sein.“

Die Vereinbarung hält fest, dass IAV bei dem festgestellten Verstoß eine geringfügige Rolle („minor role“) gespielt und bereits Schritte unternommen hat, um sein Compliance-Programm und seine revisorischen Prozesse auszubauen.

„Wir sind davon überzeugt, dass umfassende Compliance- und Risikomanagementsysteme zunehmend wichtig sind, da die Automobilindustrie im Zuge neuer Technologien, Vorschriften und Kundenerwartungen immer schnelllebiger wird“, so Linnenkohl. „Unser Ziel bei IAV ist es, jederzeit rasch und umsichtig auf die Anforderungen der Branche reagieren zu können. Zu diesem Zweck müssen wir uns über die regulatorischen, rechtlichen und ethischen Implikationen neuer Technologien und Entwicklungen vollständig im Klaren sein.“

Die Vereinbarung bedarf noch der Zustimmung des Richters Sean F. Cox vom U.S. District Court for the Eastern District of Michigan. Sie trifft keine Aussagen zu einer etwaigen Haftung von IAV nach dem Recht anderer Rechtsordnungen außerhalb der USA. Die IAV-Tochter in den USA, IAV Automotive Engineering, Inc., ist nicht betroffen und war am Rechtsverstoß nicht beteiligt.

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