Grundsatzerklärung zu Menschenrechten

Für uns und zukünftige Generationen wollen wir dazu beitragen, die Lebensbedingungen auf unserer Erde zu verbessern. Die Einhaltung der Menschenrechte und das Wohlergehen unserer Mitarbeitenden sind für uns nicht verhandelbar.

Unser Selbstbekenntnis

Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung und dem unveränderten Mut und Willen, Dinge zu bewegen, bringen wir das Beste aus unterschiedlichsten Welten zusammen: die Automotive- und IT-, Hardware- und Software-, sowie die Produkt- und Service-Welt. Unsere Kunden unterstützen wir an über 25 IAV-Standorten mit mehr als 7.600 Mitarbeitenden und einer erstklassigen technischen Ausstattung bei der Realisierung ihrer Projekte – vom Konzept bis zur Serie. Unser Ziel: Verbesserung der Mobilität von heute und morgen.

Für uns und zukünftige Generationen wollen wir dazu beitragen, die Lebensbedingungen auf unserer Erde zu verbessern. Als international tätiges Unternehmen streben wir nach profitablem Wachstum und sind davon überzeugt, dass wir dieses am besten durch nachhaltige Wertschöpfung erreichen. Die Einhaltung der Menschenrechte und das Wohlergehen unserer Mitarbeitenden sind für uns nicht verhandelbar.

Deshalb verpflichten wir uns zur Einhaltung von Menschenrechten – sowohl in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten als auch in unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten und handeln daher nach den folgenden internationalen Standards:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN),
  • Zehn Prinzipien des UN Global Compact,
  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO),
  • UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights).

Unser Ansatz zum Umgang mit Menschenrechten

Diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten ergänzt unseren Code of Conduct sowie unseren Verhaltenskodex für Geschäftspartner. Gemeinsam bilden sie die Grundlage und den Maßstab für alle Regelungen, die das verantwortungsvolle und werteorientierte Handeln von IAV sicherstellen.

Als Entwicklungspartner von Zukunftstechnologien haben Integrität, Fairness und Unabhängigkeit für uns eine herausragende Bedeutung. Daher liegen uns folgende Menschenrechte besonders am Herzen:

  • Arbeitsbedingungen

    Die Menschen in unserem Unternehmen sind der Schlüssel zu unserem Erfolg. Wir schaffen faire Arbeitsbedingungen und achten darauf, dass diese eingehalten werden. Dies umfasst insbesondere eine angemessene Entlohnung, Sozialleistungen, die Einhaltung von Arbeitszeiten und den Schutz der Privatsphäre unserer Mitarbeitenden.

  • Vereinigungsfreiheit

    Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass unsere Mitarbeitenden die Möglichkeit nutzen, ihre Interessen über die von ihnen gewählten Arbeitnehmervertretungen wahrzunehmen. Die Unternehmensleitung und die Führungskräfte pflegen mit Arbeitnehmervertretungen eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit und einen konstruktiven Dialog.

    So ist insbesondere die IAV GmbH, unsere größte Gesellschaft mit Geschäftssitz in Deutschland, ein tarifgebundenes Unternehmen und arbeitet sozialpartnerschaftlich mit der IG Metall zusammen.

  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

    Wir schützen das Recht eines jeden Mitarbeitenden auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld.  Hierzu haben wir in unserer gruppenweit geltenden Richtline Arbeits- und Gesundheitsschutz Standards und Vorgaben definiert. Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken beugen wir durch Schulungen sowie durch sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Maßnahmen vor (z. B. der sichere Umgang mit technischen Anlagen).

  • Chancengleichheit und Respekt

    Wir fördern einen wertschätzenden Umgang miteinander sowie die Offenheit für Menschen verschiedener Länder und Kulturen. Von Diskriminierungen, insbesondere aufgrund von Nationalität, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Behinderung, Rasse, distanzieren wir uns deutlich. Geschlechtsidentitäten spielen für uns keine Rolle. Wir bieten allen die gleichen Chancen.

    Darüber hinaus verpflichten wir uns sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in der Wertschöpfungskette, gegen jede Form von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit vorzugehen.

Unsere Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen

Wir haben die Bewertung von Menschenrechtsrisiken systematisch in unsere Entscheidungsprozesse, insbesondere bei der Beschaffung integriert. Die Auswahl unserer Präventionsmaßnahmen orientiert sich dabei an Länderkriterien und Branchenzugehörigkeit. Darüber hinaus differenzieren wir danach, ob die gelieferten Leistungen in unsere eigenen Produkte oder Entwicklungsdienstleistungen integriert werden.

Unsere Präventionsmaßnahmen enthalten u.a. folgende Elemente:

  • Vertragliche Einbeziehung von Compliance Klauseln
  • Erfordernis des Vorhaltens eines eigenen Verhaltenskodex bzw. die Anerkennung des IAV Verhaltenskodex für Geschäftspartner
  • Auditrechte- und Zertifizierungsverpflichtungen

Bei Verdachtsfällen oder Beschwerden, insbesondere auch in Bezug auf mögliche Verletzungen von Menschenrechten, stehen unseren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und weiteren Stakeholdern unterschiedliche Kanäle zur Verfügung. Diese finden sich auf unserer Webseite und in unserem IAV Intranet. Hinweisgeber können ihre Hinweise, auf Wunsch auch anonym, über unser Hinweisgebersystem SpeakUp oder aber auch direkt an unsere Mitarbeitenden der Compliance telefonisch, via E-Mail oder schriftlich melden.

Damit stellen wir sicher, dass uns jeder – unabhängig von seiner vertraglichen oder geschäftlichen Beziehung mit IAV – sein Anliegen mitteilen kann. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und nachverfolgt.

Sollte die Überprüfung ergeben, dass IAV direkt oder indirekt einen Verstoß verursacht oder dazu beigetragen hat, leiten wir umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zur Abhilfe ein.

Wenn wir Kenntnis von einem entsprechenden Verstoß bei einem unserer Geschäftspartner erhalten, fordern wir diesen auf, auch seinerseits umgehend aktiv zu werden und die Verletzung zu beenden. Dies wird von IAV entsprechend nachgehalten.

Bei Bedarf unterstützen wir unsere Partner beim Umgang mit einem solchen Verstoß, Wir behalten uns gleichzeitig das Recht vor, bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Über die Aktivitäten zur Achtung und Förderung der Menschenrechte informieren wir jährlich auf unserer Webseite.

Unsere Erwartungshaltung an Mitarbeitende und Geschäftspartner

Die Achtung der Menschenrechte ist für IAV die Basis für ein verantwortungsvolles Zusammenarbeiten. Wir behandeln alle Menschen mit Respekt und Fairness und fordern eine solche Haltung auch von Geschäftspartnern.

Daher erwarten wir, dass unsere Geschäftspartner Strukturen vorhalten, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und bei Verstößen diesen unmittelbar abzuhelfen. In diesem Sinne sollen sie auch auf ihre eigenen Geschäftspartner entlang der Wertschöpfungskette einwirken.

Dr. Uwe Horn
Vorsitzender der Geschäftsführung und Arbeitsdirektor

Martin Mahlke
Kaufmännischer Geschäftsführer

Jörn Klenner
Gesamtbetriebsratsvorsitzender

Jens Hinze
stellv. Gesamtbetriebsratsvorsitzender