IAV zahlt Beschäftigten Inflationsausgleich

IAV zahlt Beschäftigten Inflationsausgleich

23.03.2023  — 

IAV-Geschäftsführung, Gesamtbetriebsrat und IG Metall haben sich auf eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro geeinigt. Das Geld wird ab März in Raten bis zum Juni nächsten Jahres an die Beschäftigten ausgezahlt.

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Arbeitsdirektor Dr. Uwe Horn: „Glücklich, dass wir unseren Beschäftigten den vollen Prämienbetrag zugutekommen lassen können.“

Johannes Katzan, IAV-Verhandlungsführer der IG Metall: „Unser Tarifabschluss aus dem Jahr 2021 beinhaltete für 2022 2,3 Prozent und ein großes Paket mit Qualifizierungsbudget, IAV Feiertag, Altersteilzeit und Entfristung für viele Kolleginnen und Kollegen. Mit dem zusätzlichen Tarifabschluss zur Inflationsausgleichsprämie haben die Tarifpartner Wort gehalten, dass durch die Laufzeit der Entgelttabelle bis zum 31.12.2023 niemand in finanzielle Schwierigkeiten kommen soll. Für die IG Metall steht jetzt die Gestaltung des Mitmachunternehmens IAV mit attraktiven Arbeitsplätzen und die Vorbereitung der Tarifrunde 2024 im Mittelpunkt unseres Engagements.“

Tanja Schneider, Gesamtbetriebsratsvorsitzende von IAV: „Vor dem Hintergrund der enorm gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten sind wir froh, dass wir uns mit der Geschäftsführung auf die Inflationsausgleichsprämie einigen konnten. Das ist nicht nur ein starkes Zeichen der Wertschätzung, sondern auch eine spürbare finanzielle Entlastung.“

Dr. Uwe Horn, Arbeitsdirektor und Geschäftsführer: „Als Unternehmen tragen wir Verantwortung für unsere Mitarbeitenden und unterstützen sie so gut wir können. Ich bin sehr glücklich, dass wir unseren Beschäftigten den vollen Prämienbetrag in Höhe von 3.000 Euro zugutekommen lassen können. Klar ist aber auch: Für IAV bedeutet das eine zusätzliche Belastung in zweistelliger Millionenhöhe, die wir durch ein signifikantes Umsatzwachstum kompensieren müssen.“

Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung, das im Herbst 2022 beschlossen wurde. Demnach können Unternehmen ihren Beschäftigten zusätzliche Zahlungen bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und abgabefrei gewähren. Der Begünstigungszeitraum endet am 31. Dezember 2024.